Eigentümer*innen und Mietinteressent*innen von leerstehenden Ladenlokalen in der Schwerter Innenstadt werden von der Stadt Schwerte und dem Land NRW unterstützt: Die Fördermittel aus den „Verfügungsfonds Anmietung“ des Landes NRW können ab sofort für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Schwerter Innenstadt genutzt werden.
Im Sommer letzten Jahres hat das Land NRW unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden zu unterstützen, die von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffen sind. Mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, den coronabedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren ein aktives Handeln entgegen zu setzen.
Auch der Stadt Schwerte stehen Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung, die für die Belebung der Schwerter Innenstadt eingesetzt werden können. Dabei geht es unter anderem um einen „Verfügungsfond Anmietung“, der ab sofort für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Schwerter Innenstadt genutzt werden kann.
Was ist das Ziel des „Verfügungsfonds Anmietung“?
Ziel des Verfügungsfonds Anmietung ist, der Stadt Schwerte in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der zentralen Lage der Schwerter Innenstadt zu ermöglichen.
Dabei bezieht sich der Verfügungsfond auf Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen (maximal 300 qm Mietfläche) in den zentralen Einkaufslagen der Innenstadt (Konzentrationsbereich), bei denen die Stadt eine Zwischennutzung in Betracht zieht.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen in der Innenstadt und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Im Einzelfall können noch belegte Ladenlokale mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.
Vorteile für Eigentümer*innen und Mietinteressent*innen
Die Preisvorstellungen der Immobilieneigentümer*in kommen oftmals nicht mit denen des Mietinteressenten überein. Durch den „Verfügungsfond Anmietung“ aus dem „Sofortprogramm Innenstadt“ kann die Mietpreisbarriere überwunden werden. So lassen sich leerstehende Ladenlokale schneller vermieten, wodurch sowohl die Eigentümer*innen als auch die Mietinteressent*innen, die sich ihre Wunschimmobilie derzeit eigentlich nicht leisten können, profitieren.
Das Förderprogramm beinhaltet eine zweistufige Mietreduktion:
Erste Mietreduktion durch Eigentümer*in: Die Basis des Verfügungsfonds Anmietung ist eine erste Mietreduktion durch den/die Eigentümer*in, der/die der Stadt Schwerte einen Mietrabatt in Höhe von 30 % auf den ursprünglichen Mietzins gewährt. Die Stadt Schwerte fungiert damit als Zwischenmieterin und mietet die Immobilie zu einem reduzierten Mietpreis von max. 70 % der Ursprungsmiete.
Zweite Mietreduktion durch Stadt Schwerte: Die Stadt Schwerte gewährt dem/der Mietinteressenten*in einen weiteren Mietrabatt in Höhe von bis zu 80 % der Altmiete. Dabei übernimmt das Land NRW 90 % des durch die Stadt erlassenen Mietzinses.
Durch die Teilnahme am Förderprogramm erhalten die Endmieter*innen somit Unterstützung durch die Reduzierung/Subventionierung der eigenen Mietkosten, während die Eigentümer*innen die Chance erhalten, Ihre Immobilie auch während und nach der Corona-gebeutelten Zeit wieder neu zu vermieten.
Jetzt am Förderprogramm teilnehmen
Alle Eigentümer*innen mit leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Einkaufslage der Schwerter Innenstadt (Konzentrationsbereich) sind herzlich dazu eingeladen, am Förderprogramm teilzunehmen. Das Schwerter Stadtmarketing übernimmt gerne die Vermittlung zwischen Eigentümer*innen, der Stadt Schwerte und den Mietinteressent*innen und steht für weitere Fragen zur Verfügung.
Wer am Förderprogramm teilnehmen möchte oder weitere Informationen benötigt, kann sich daher direkt an Schwerte Stadtmarketing wenden.