“Patientenvorsorge”
16. Januar um 18:00 – 19:30
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Eine Veranstaltung der Hospiz-Akademie Schwerte
Wer denkt schon – wenn es ihm gut geht – daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte?
Durch Alter, Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass man sich selbst nicht mehr äußern oder seinen Willen kundtun kann. Was passiert, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wie kann ich sicherstellen, dass meine persönlichen Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie ich es mir wünsche? Wer vertritt meine Wünsche und Vorstellungen, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass automatisch die engsten Angehörigen wichtige rechtliche Angelegenheiten regeln dürfen. Doch das stimmt nicht. Gibt es keine schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen und Vollmachten, wird im ‚Fall der Fälle‘ eine rechtliche Betreuungsperson eingesetzt. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung dagegen schaffen Sicherheit, denn mit ihnen kann verbindlich festgelegt werden, wer welche Entscheidungen treffen darf und welche medizinischen Maßnahmen erfolgen bzw. unterlassen werden sollen.
Die Referenten informieren an diesem Abend, was bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungs- und Patientenverfügung zu beachten ist und beantworten gerne Ihre Fragen.
Referenten: Ansgar Heithoff, Direktor des Amtsgerichts Schwerte; Dr. med. Ulrich Vahle, Chefarzt der Klinik für Geriatrie am Marienkrankenhaus Schwerte; Gerwig Becker, Sachgebietsleiter “Rechtliche Betreuungen und Vormundschaften” im Kreis Unna
Der Eintritt ist frei. Es wird um Spenden für die Hospizarbeit gebeten.
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